Sicherheits- und Gesundheitskoordination
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Als Bauherr eines Bauvorhabens gelten für Sie die Bestimmungen der Baustellenverordnung.
Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellt werden muss, wenn:
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und dort mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden,
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet oder
- auf der Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig werden.
Wer ist ein „geeigneter Koordinator‟ ?
Ein „geeigneter Koordinator‟ verfügt im Sinne der BaustellV über einschlägige und ausreichende ...
- arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
- Koordinatorenkenntnisse
- baufachliche Kenntnisse und
- berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben
... und kann somit die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachlich kompetent lösen.
Unsere Leistungen als SiGe - Koordinator
Wir übernehmen für den Bauherren die Pflichten aus der BaustellV:
- Erstellen der Vorankündigung
- Koordinieren in der Planungs- und Ausführungsphase
- Erstellen des SiGe-Plan für Ihr Bauvorhaben
- Zusammenstellen aller notwendigen SiGe-Unterlagen
- überwachen Ihrer Baustelle hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Zertifikate
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